Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen zwischen "CleanBaer GbR, Wolfgang und René Matziol" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGBs genannt) zugrunde:

 

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGBs. Zu diesen zählen die Geschäftsbereiche wie Autowäsche, Autoreinigung, Lackierarbeiten, Reifenservice und Verkaufsshop. 

1.1.  Alle Vereinbarungen, die von unseren AGBs abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGBs abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2.  Änderungen an den AGBs sind vorbehalten und müssen einen Monat

       vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so

       bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGBs weiterhin gültig.

 

§2 Terminvereinbarungen 

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragser-

       teilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor Durchführung der vereinbarten Leistung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbe-

       stätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen von Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

 

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten 

      Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite

      der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile oder Wertsachen geltend gemacht werden.

 

§4 Reklamationen
4.1. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend

      gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur

       Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im

       Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

4.3. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

 

§5 Haftung und Garantie
5.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend

      gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe

      Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber  muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.4. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.

5.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

 

§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die

       Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden.

6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

6.4. Bei mündlichen Vereinbarungen Akzeptiert der Kunde nach

       Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen EC-Cash, Barzahlung

       oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie

       auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

 

§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw.

       vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit

       dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen leergeräumte Fahrzeugen

       mit normalem Verschmutzungsgrad und der derzeit gültigen Mwst.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des

       Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis

       kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen

       abweichen.

8.3. Der Kunde verplichtet sich extreme oder Verschmutzungen die ein gesundheitliches Risiko bergen wie z.b. Raucherfahrzeuge, Erbrochenes, Fäkalien, Chemiekalien, etc. vor der Reinigung auf dem Auftragsformular zu vermerken. Damit der Schutz der Mitarbeiter gewährleistet ist und  der endgültigen Preis der Reinigung bzw. Aufbereitung vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt werden kann.

8.3.  Sollten Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw.

        festgestellt werden, so werden Sonderverschmutzungen oder Sonder-    

       arbeiten wie z.B. nicht ausgeräumtes Fahrzeug, fehlende Fußmatten, 

       Tierhaare, Kaugummis, etc., bei denen eine spezielle Behandlung

       erforderlich ist,  wird ein Aufpreis geltend gemacht, welches unabhängig

       von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Der Kunde erklärt sich mit der

       Unterschrift auf den Auftragsformular damit einverstanden einen Aufpreis

       bis zu 20,83€ ohne vorherige Absprache und Kenntnis hinzunehmen.

       Sollten extreme Verschmutzungen oder Verschmutzungen die ein

       gesundheitlichen Risiko bergen und somit den Aufpreis von 20,83€

       übersteigen wird der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis

       gesetzt und ggf. der Auftrag von CleanBaer GbR abgelehnt. Eine

       Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch

       erteilt werden.

§9 Fahrzeugüberführung
9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung)

       als Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung

       ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung enthalten und wird vor

       Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen.

9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Auftrag auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.

9.3. Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.

 

§10 Sonstiges
10.1. Erfüllungsort ist Rosengarten-Sottorf
10.2. Gerichtsstand ist Tostedt

 

§11 Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. 

 

Rosengarten-Sottorf Stand 01.07.2020

 

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